Syntax Übersetzungstechnik Latein

"ohne dass..." "ohne zu..." auf Latein

ohne dass… ; ohne zu…          Referenzen: BS § 555 ; KSt II 2, 349 Anm. 7

 

Der deutsche Ausdruck „ohne dass…“ bzw. „ohne zu (+ Inf.)“ kann beim Übersetzen in Frage kommen in folgenden Fällen:

 

  1. sine (+Abl.) / ohne …[1]

 

sine dubiō / ohne Zweifel ; zweifellos ; zweifelsohne > ohne zu zweifeln

sine morā / ohne Verzögerung ; ohne Zögern ; unverzüglich  > ohne zu zweifeln

sine sensū

 

  1. nisi (außer… ; außer wenn ; wenn nicht…) nach einem negativen übergeordneten Satz

 

  1. Bei einer verneinten partizipialen Konstruktion (participium coniunctum bzw. „PC“), zumal das Substantiv durch das Adjektiv nūllus, a, um negiert ist.

 

  1. Die prädikativen Adjektive bzw. Partizipien mit negativem Sinn, oder auch die Adjektive der Affekte bzw. der Seelenzustände mit negativem Sinn[2]

 

īgnārus, a, um / unkundig ; unwissend ; unerfahren  > ohne zu wissen

immemor / nicht gedenkend ; vergessend  > ohne zu denken

imprūdēns / „unkundig“ > ohne zu merken ; ohne zu ahnen

inaudītus, a, um / ungehört ; unerhört > ohne gehört zu haben

inopīnāns / nichtsahnend ; ahnungslos  > ohne zu ahnen

īnsciēns / nicht wissend ; unwissentlich  > ohne zu wissen

īnspērāns / nicht hoffend ; wider Erwarten  > ohne zu hoffen

invītus, a, um / „ungern“, „wider Willen“ > ohne (es) zu wollen

 invocātus, a, um / „nicht eingeladen“, „uneingeladen“ > ohne gerufen zu sein

 

  1. cum (+ Konjunktiv Imperfekt) mit einer Negation

(cum explicātīvum[3])

 

  1. Wenn einem negativen übergeordneten Satz die folgenden Gliedsätze folgen:

 

 ut nōn (+ Konj.) / dass nicht…  > ohne dass ; ohne zu…

(konsekutiver Adverbialsatz[4])

 

quī nōn (+ Konj.) / der nicht … soll.   > ohne dass ; ohne zu … (Relativsatz mit konsekutivem Nebensinn[5])

 

quīn (+ Konj.) / dass (nicht)…   > ohne dass ; ohne zu … (Alternative sowohl von ut nōn als auch von quī nōn[6])

 

  1. neque, ut nōn bei der Verbindung von zwei Prädikaten

 

Beispiel:

Nostri hostes in fugam dederunt, neque prosequi potuerunt (Caes. Gall. 4.26.5; gekürzt)

/ Die Unsrigen haben die Feinde in Flucht geschlagen, aber konnten (sie) nicht verfolgen.

> …, ohne (sie) verfolgen zu können.

 

[1] RHH § 159.9

[2] RHH § 111.1 ; 180 β 3 : KSt II 1, 236 f.

 

[3] BS § 573.2

[4] RHH § 238.3

[5] RHH § 242.2b

[6] RHH § 239.3; § 242.2b

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