cōnsecūtiō temporum Referenzen: RHH § 228-231 ; BS § 458-469 ; KSt II 2, 174-197
Die Zeitenfolge bzw. cōnsecūtiō temporum ist, während sie im indikativischen Nebensatz verhältnismäßig frei ist, im konjunktivischen Nebensatz sehr streng geregelt.
Sollte im Hauptsatz das Haupttempus (Präsens, Futur I und II, präsentisches bzw. resultatives Perfekt wie ōdisse, nōvisse, meminisse) stehen, dann muss im konjunktivischen Nebensatz für Gleichzeitigkeit Konjunktiv Präsens und für Vorzeitigkeit Konjunktiv Perfekt stehen.
Sollte im Hauptsatz das Nebentempus (Imperfekt, historisches Perfekt, Plusquamperfekt) stehen, dann muss im konjunktivischen Nebensatz für Gleichzeitigkeit Konjunktiv Imperfekt und für Vorzeitigkeit Konjunktiv Plusquamperfekt stehen.
Selbst wenn der konjunktivische Nebensatz eine Nachzeitigkeit bezeichnen soll, verbleibt das Tempus wie Gleichzeitigkeit, da Konjunktiv Futur im Latein nicht vorhanden ist. Die Umschreibung mit PFA + esse (sog. coniugatio periphrastica activa) kommt nur beim indirekten Fragesatz und non dubitare, quin.
Aber historisches Präsens im Hauptsatz gilt sowohl als Haupttempus als auch als Nebentempus. Dagegen gilt historischer Infinitiv immer als Nebentempus.
Übersicht der Zeitenfolge (cōnsecūtiō temporum) im konjunktivischen Nebensatz:
Hauptsatz | Nebensatz |
Haupttempus:
Präsens, Futur I und II, präsentisches bzw. resultatives Perfekt |
Konjunktiv Präsens (Gleichzeitigkeit)
Konjunktiv Perfekt (Vorzeitigkeit) |
Nebentempus:
Imperfekt, historisches Perfekt, Plusquamperfekt |
Konjunktiv Imperfekt (Gleichzeitigkeit)
Konjunktiv Plusquamperfekt (Vorzeitigkeit) |