Apposition Referenzen: RHH § 109-111 ; BS § 272-276 ; KSt II 1, 243-251
Wenn ein Substantiv nicht durch ein Adjektiv (bzw. Pronomen, Zahlwort od. Partizip) bestimmt ist, dann heißt es Attribut. Wenn es aber durch ein Substantiv im gleichen Kasus bestimmt wird, dann heißt es Apposition. Hier werden die übrigen Appositionen (wie distributive-partitive Apposition oder Satzapposition usw.) unberührt.
Die Apposition stimmt stets im Kasus überein, d.h. steht immer im gleichen Kasus. Die Stellung von Apposition ist manchmal frei, aber kann der Tendenz nach folgendermaßen formuliert werden:
Die Apposition handelt sich meistens um geographische Bezeichnungen, Titel, Ämter oder Verwandschaftsbezeichnung.
Apposition steht regelmäßig hinter einem Personennamen;
Caesar imperātor / der Feldherr Cäsar ; Cäsar, der Feldherr
Cicerō ōrātor / der Redner Cicero ; Cicero, der Redner
Quintus frāter / der Bruder Quintus ; Quintus, der Bruder
Die geographischen Bezeichnungen urbs, oppidum, prōvincia, flūmen usw. können
sowohl vor- als auch nachgestellt werden;
urbs Rōma / Stadt Rom
Alesia oppidum Mandūbiōrum / Alesia, die Stadt der Mandubier
flūmen Rhēnus / der Fluss Rhein bzw. der Rhein
mōns wird aber regelmäßig vorgestellt;
mōns Aetna / (Berg) Ätna mōns Vesuvius / (Berg) Vesuv
Beim Übersetzen muss man auf den Unterschied mit der deutschen Apposition achten;
Beispiel: Quintus frāter meus
die einschränkende bzw. spezifizierende Apposition / mein Bruder Quintus
die erläuternde Apposition / Quintus, mein Bruder (Kommasetzung ist erforderlich)