Syntax Latein

Infinitiv mit iubere, pati, sinere, prohibere etc.

Infinitiv mit den Verben des Veranlassens und Verbietens

Referenzen: RHH § 167,1 und 172,1 BS § 481 ; KSt II 1, 715-718

 

Bei bestimmten Verben steht eine Infinitivkonstruktion bzw. AcI und NcI:

iubēre (befehlen)

patī (zulassen)

sinere (zulassen)

vetāre (verbieten)

prohibēre (verhindern)

assuēfacere (gewöhnen)

cōgere (zwingen)

docēre (lehren) 

 

 iubēre ist gewöhnlicherweise „befehlen“ oder „lassen“ „heißen“ im kausativen Sinne (wie „veranlassen“) zu übersetzen.

patī bedeutet eigentlich „ertragen“, aber wird häufig „lassen“ (im Sinne „zulassen“) übersetzt. Bei sinere genauso.

 

Falls dort die Person, die befohlen usw. ist, angegeben wird, dann steht i.d.R. ein Infinitiv Aktiv (Deponentia ausgenommen):

 

 Caesar mīlitēs castra facere iussit. / Cäsar befahl den Soldaten, das Lager aufzuschlagen.

 Caesar mīlitēs castra munīre iussit. / Cäsar befahl den Soldaten, das Lager zu befestigen.

 Caesar mīlitēs castra movēre iussit. / Cäsar befahl den Soldaten, das Lager abzubrechen.

 

Wenn aber die Person als Gegenstand des Befehlens usw. nicht angegeben wird, dann steht sehr häufig Infinitiv Passiv. Dieses Phänomen entspricht nicht deutscher Syntax, weshalb das Genus Verbi bei der deutschen Übersetzung im Infinitiv Aktiv verbleibt.

 

Caesar castra fierī iussit. / Cäsar befahl, das Lager aufzuschlagen.

 Caesar castra munīrī iussit. / Cäsar befahl, das Lager zu befestigen.

 Caesar castra movērī iussit. / Cäsar befahl, das Lager abzubrechen.

 

Dennoch kann diese Umwandlung des Infinitivs ins Passiv unterbleiben:

1) Wenn die Person, an welche der Befehl usw. ergeht, zweifelsfrei ist (v.a. in militärisch- bzw. fachspezifischer Sprache).

2) Wenn die passive Formulierung unmöglich ist (bei intransitiven Verben oder Deponentia).

3) Wenn es sich um allgemeine Vorschriften handelt.

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